| Bundestag beschließt neues Staatsangehörigkeitsgesetz:

Schnellere Einbürgerung auf dem Weg

Der Deutsche Bundestag hat in einer Abstimmung am Freitag, den 19. Januar 2024, ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet, das darauf abzielt, die Einbürgerung für Menschen in Deutschland zu erleichtern.

Etwa zwölf Millionen Menschen in Deutschland besitzen keinen deutschen Pass, obwohl fast die Hälfte von ihnen länger als zehn Jahre hier lebt. Dies dürfte sich mit dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht ändern.
 

Verkürzte Wartezeiten, Integrationsleistungen sollen belohnt werden

Gemäß dem neuen Gesetz können Menschen aus dem Ausland bereits nach fünf Jahren (anstatt der bisherigen acht Jahre) die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen. Diese Frist kann auf drei Jahre verkürzt werden, wenn die Person gute Sprachkenntnisse vorweisen kann, sich ehrenamtlich engagiert oder herausragende Leistungen in Schule oder Beruf erbringt.

 

Deutsche Staatsangehörigkeit für Kinder

Auch für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern gibt es Neuerungen. Die Staatsangehörigkeit soll automatisch gewährt werden, wenn ein Elternteil bereits seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Dies verkürzt die bisherige Frist von acht Jahren.

 

Doppelte Staatsbürgerschaft

Ein weiterer bedeutender Schritt in Richtung Integration ist die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft für alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft. Bisher waren viele Personen gezwungen, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, um den deutschen Pass zu erhalten.

 

Grundvoraussetzungen für die Einbürgerung bleiben bestehen

Die grundlegenden Voraussetzungen für eine Einbürgerung bleiben weiterhin bestehen, darunter der Nachweis guter Integration, Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Niveau und die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt zu bewältigen. Ausnahmen gelten hier für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration, die häufig schon seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik leben. Für sie soll ein schriftlicher Einbürgerungs- sowie Deutsch-Test entfallen. Mit diesen Erleichterungen solle die "Lebensleistung" dieser älteren Generation gewürdigt werden.

 

Klarstellung des Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

Bei der Forderung nach dem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes als Bedingung für eine Einbürgerung soll zukünftig gesetzlich klargestellt werden, dass "antisemitische, rassistische oder andere menschenverachtende Handlungen" mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind und gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstoßen.

 

Hinderungsgründe für Einbürgerung

Eine Einbürgerung soll ausgeschlossen sein, insbesondere im Fall einer Mehrehe oder bei Missachtung der im Grundgesetz festgelegten Gleichberechtigung von Mann und Frau.

 

Finanzielle Unabhängigkeit als Voraussetzung 

Bei der Anspruchseinbürgerung gilt, dass der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitsuchende bestritten werden muss.

 

Quelle: Deutsche Welle, Tagesschau