Qualifizierungschancengesetz – Förderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Eine Förderung unserer Maßnahmen ist sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihre Mitarbeitenden, z.B. Pflegekräfte, möglich. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden im pflegerischen oder im ärztlichen Dienst bei ihrer Weiterbildung! Sie können von der Agentur für Arbeit eine Weiterbildungsförderung (Kosten der Fortbildung und Lohnfortzahlung) für die Dauer der Weiterbildung bekommen.

Durch das seit dem 1. Januar 2019 geltende Qualifizierungschancengesetz (QCG) werden die Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung deutlich ausgebaut und verbessert. Weitere Anpassungen an den Bedarf der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurden, in dem zum 29. Mai 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung in Kraft (auch bekannt als Arbeit-von-morgen-Gesetz – „AvmG“) umgesetzt.

Mit diesem Gesetz unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Qualifizierung von Beschäftigten. 
Für diese werden bei Unternehmen mit bis 10 Mitarbeitenden bis zu 100% der Weiterbildungskosten übernommen. Das ist zum Beispiel für Arztpraxen oder auch für Apotheken eine Chance, ihre Mitarbeitenden bei ihrer fachlichen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen. Bei kleineren und mittleren Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitenden können bis zu 50% der Weiterbildungskosten übernommen werden. Auch Sie als großes Unternehmen mit über 2.500 Mitarbeitenden profitieren von der Weiterbildungsförderung bei vorliegenden Voraussetzungen bis zu 20%.